Erfolglose Nachbarklage gegen baurechtliche Nutzungsänderung (hier: von Baustoffhandel in landwirtschaftliche Maschinenhandel in einer Gemengenlage nach § 34 Abs. 1 BauGB
Nachbarrechtsverletzende Unbestimmtheit einer Baugenehmigung für ein Gemeinschaftshaus mit Schießständen in Bezug auf das Rücksichtnahmegebot., Keine Betriebsbeschreibung oder sonstige Festsetzungen zu Nutzungszeiten, -intensität und