(Markenbeschwerdeverfahren – “Life Tech IP (Wort-Bild-Marke)” – Anmelder stehen in einem Gemeinschaftsverhältnis nach §§ 741 ff. BGB – Beschwerdegebühr ist mehrfach zu entrichten – Beschwerde gilt als nicht eingelegt)
Markenbeschwerdeverfahren – “babygro (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/BABYGRO (Gemeinschaftsmarke)” – Angaben zum Verwendungszweck des SEPA-Basislastschriftmandats – kein Erfordernis der Einreichung des vom DPMA zur Verfügung gestellten Formulars für die notwendigen Angaben zum Verwendungszweck
Feststellung der Pauschgebühr des Wahlverteidigers im Revisionsverfahren: Ermessen des Gerichts; Vorbefassung des Wahlverteidigers im Verfahren vor dem Landgericht