Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – “Überraschungsei” – Einreichung der Anmeldung in Papierform – niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung der Anmeldung unter Verwendung der Software des DPMA – Software des DPMA unterstützt nur ein bestimmtes Betriebssystem – keine Erstattung des Differenzbetrages – Gebührenzahlung erfolgt mit Rechtsgrund – niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung steht im Einklang mit den Grundsätzen des Gebührenrechts – kein offenkundiger Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung – keine unrichtige Sachbehandlung durch das DPMA – keine Verpflichtung alle auf dem Markt befindlichen Betriebssysteme zu unterstützen – Zulassung der Rechtsbeschwerde – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei Verstoß gegen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Begrenzung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr
Verfahren zur Patentanmeldung: Rückzahlung der Prüfungsgebühr bei Rücknahme der Anmeldung nach Bewirkung der Zahlung durch Einreichung einer Einzugsermächtigung – Prüfungsgebühr