Kosten- und Gebührenrecht

Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE aF verfassungswidrig und nichtig – Rechtfertigung der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben in ihrer konkreten Höhe setzt hinreichende Erkennbarkeit des Gebührenzwecks voraus – hier: lediglich Deckung der Kosten der Rückmeldebearbeitung als Gebührenzweck hinreichend erkennbar – grobes Missverhältnis zwischen Gebührenzweck und Gebührenbemessung bei Verwaltungskosten von ca 23 bzw 42 DM

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Europarecht

Öffentliche Einrichtung; Finanzierung, Altanschließer

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Patent- und Markenrecht

Patentbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Jahresgebühr – Nichtweiterleitung von amtlichen Gebührenmitteilungen durch anwaltlichen Vertreter – Zurechnung des Verschuldens

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Arbeitsrecht

Nr 3208 RVG-VV nicht im Rahmen der Gebührenberechnung in Verfassungsbeschwerdeverfahren anwendbar – Berechnung der Gebühren vielmehr aufgrund des Gebührensatzes von 1,6 gem Nr 3206 RVG-VV – Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der vor dem BVerfG geführten Verfahren bereits gem §§ 37 Abs 2 S 1 iVm § 14 Abs 1 RVG

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Patent- und Markenrecht

Patentnichtigkeitsklageverfahren – Gebühren-Rückzahlungsantrag – zu den Gebühren für das Verfahren im allgemeinen bei Klägermehrheit und einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten: gesonderte Gebührenentrichtung für jedes entstandene Prozessrechtsverhältnis – zur Bestimmung des Streitgegenstandes: Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur Zweigliedrigkeit des Streitgegenstandsbegriffes – zu den prozessualen und inhaltlichen Voraussetzungen des Rückzahlungsantrages bzw. der hilfsweise eingelegten Erinnerung gegen den Kostenansatz – zur Zuständigkeit des Nichtigkeitssenats – Besetzung des Nichtigkeitssenats

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Patent- und Markenrecht

Patentbeschwerdeverfahren – “Bergbaumaschine (europäisches Patent)” – Wiedereinsetzung in die Frist zur Einreichung einer deutschen Übersetzung der europäischen Patentschrift und zur Zahlung einer Veröffentlichungsgebühr – Büropersonal darf die gegenüber dem Patentamt zu beachtende Frist zur Einreichung einer Übersetzung und Zahlung einer Gebühr zum Zwecke der Validierung eines europäischen Patents ohne Vornahme dieser Handlungen nicht löschen – Anwalt muss organisatorische Vorkehrungen gegen die Löschung dieser Fristen treffen

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