Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – nachträglich erhobene Gebühr für die Nutzung von Wohnraum in einer Aufnahmeeinrichtung in der Zeit nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft – zeitliche Zuordnung des Bedarfs
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – nachträglich erhobene Gebühr für die Nutzung von Wohnraum in einer Aufnahmeeinrichtung in der Zeit nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft – zeitliche Zuordnung des Bedarfs
Teilbefreiung vom Benutzungszwang, wirtschaftliche Zumutbarkeit für die übrigen Verbraucher, Überschreitung des regionalen Durchschnittsentgelts, Statistik über „Wasser- und Abwasserentgelte in Bayern“, Unbeachtlichkeit des Refinanzierungssystems (Beiträge oder Gebühren)