Zur Antragsbefugnis politischer Parteien im Organstreitverfahren – hier: unzureichende Darlegung einer Verletzung des durch Art 21 GG begründeten verfassungsrechtlichen Status der Antragsteller
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses – Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben bzgl des Anhaltens von an Strafgefangene gerichtete Schreiben (§ 31 StVollzG; Art 34 StVollz BY)
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einschränkung des Umgangsrechts auf begleiteten Umgang (§ 1684 BGB) wegen nicht auflösbarer Elternkonflikte – Dauer der Umgangsbeschränkung (hier: ca 4 Jahre) noch verhältnismäßig