Ausweisung, Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 4 bzw. 6 Jahre, Türkischer Staatsangehöriger, ARB-Berechtigung;, 35 Jahre im Bundesgebiet;, Niederlassungserlaubnis;, Drogenabhängigkeit, Drogenkriminalität, Beschaffungskriminalität, Faktischer Inländer;, Ledig, Keine Kinder
Ausweisung, Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 4 bzw. 6 Jahre, Türkischer Staatsangehöriger, ARB-Berechtigung;, 35 Jahre im Bundesgebiet;, Niederlassungserlaubnis;, Drogenabhängigkeit, Drogenkriminalität, Beschaffungskriminalität, Faktischer Inländer;, Ledig, Keine Kinder
Es sind keine Bürgerkriegsauseinandersetzungen festzustellen, zudem liegt für den arbeitsfähigen Kläger trotz der Corona-Pandemie eine innerstaatliche Fluchtalternative vor (Nigeria)
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