Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 1 Abs 1 GG an die Größe von Einzelhafträumen – unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bei der Nachprüfung strafvollzugsrechtlicher Maßnahmen verletzt Art 19 Abs 4 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – hier: mehrwöchige Unterbringung in einer “Schlauchzelle” mit einer Grundfläche zwischen 4,49 und 6,16 qm
Nichtannahmebeschluss: Justizvollzugsanstalten sind zur beschleunigten Weiterleitung von Anträgen eines Strafgefangenen an das Gericht verpflichtet – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge
Nichtannahmebeschluss: durch Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschütztes Resozialisierungsinteresse eines Inhaftierten – auch bei Verurteilung zu lebenslanger Haft keine Versagung jeglicher Lockerungsperspektiven mit der Begründung, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus – hier: mangels substantiierter Begründung einer Grundrechtsverletzung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: durch Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschütztes Resozialisierungsinteresse eines Inhaftierten – Interpretation der Rechtsprechung des BVerfG zur Gefangenenentlohnung durch den Landesgesetzgeber – Arbeit im Strafvollzug als gewichtiges Resozialisierungsmittel – hier: Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: Zur Pflicht der Justizvollzugsanstalten zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom Strafgefangenen im Hinblick auf Telefonkosten – hier: JVA muss bei Leistungserbringung durch private Dritte marktgerechte Preise sicherstellen
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Behinderung der Tätigkeit einer “Gefangenengewerkschaft” durch JVA mangels hinreichender Substantiierung unzulässig
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unhaltbare Verneinung einer Amtspflichtverletzung wegen Schädigung eines Untersuchungshäftlings durch Mithäftling – zu den Schutzpflichten im Untersuchungshaftvollzug in Bezug auf potentiell gewalttätige Häftlinge