(Keine Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. bei Aufwendungen eines Raststättenbetreibers für die Bewirtung von Busfahrern als Gegenleistung für das Zuführen von potentiellen Kunden)
Nachweis der Entgeltlichkeit im Grundbuchverfahren bei Verfügung über Grundbesitz durch den Vorerben bei einem neben dem Kaufpreis vereinbarten Wohnungsrecht