(Änderungsbefugnis des FG bei Feststellungsbescheid; Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anteilsvereinigung aufgrund schenkweise übertragener Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft – Zweck von § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG – Einerseits unzulässige und andererseits begründete Revision bei mehreren Streitgegenständen)