Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bewusstsein des Angeklagten von der Gebrauchsbereitschaft des gefährlichen Gegenstandes
(Patentbeschwerdeverfahren – „Batterieüberwachungsgerät“ – PatG § 34 Abs 3 legt als Formvorschrift die Patentansprüche als Teil fest, der den Schutzbereich definiert – Zurückweisungsgrund des „unklaren Patentanspruchs“ ist im Patentgesetz nicht vorgesehen – Anwendung der im Einspruchs-, Nichtigkeits-, und Verletzungsverfahren gültigen Grundsätze in gleicher Weise im Prüfungsverfahren)
Patentbeschwerdeverfahren – „Phthalocyanin-Derivate und deren Anwendungen in optischen Aufzeichnungsmedien“ – zur Ausführbarkeit einer Lehre zur chemischen Synthese – Fachmann ist ein in der präparativen organischen Synthese erfahrener Chemiker – keine erfinderische Tätigkeit