Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – Festsetzung des Gegenstandswertes – Antrag auf Festsetzung des Streitwerts wird ausgelegt als Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts – zum Maßstab für die Wertfestsetzung – langjährig benutzte, werthaltige und umkämpfte Marke – Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 100.000,- EUR ist nicht überhöht