Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 30.000 Euro – Angemessene Erhöhung über den subjektivem Wert hinaus bei Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von allgemeiner Bedeutung
Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung – Ablehnung der Auslagenerstattung für eA-Verfahren – Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten des Ausgangsverfahrens – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro bzw 4000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch Versagung des Umgangsrechts wegen fehlender Sorgeerklärung der Mutter (§ 1626a BGB)
Ablehnung eines Antrags auf Kostenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde – hier: auf einfachrechtliche Erwägungen gestützte Abänderung der angegriffenen Gerichtsentscheidung – Gegenstandswertfestsetzung auf 4000 Euro