Sozialgerichtliches Verfahren – Anhörungsrüge – Fristwahrung per Fax – rechtzeitiger Beginn mit der Übermittlung – absehbare Übertragungsdauer – doppelt so viele Minuten wie Seiten des Schriftsatzes nicht ausreichend – weiterer zusätzlicher Sicherheitszuschlag von 20 Minuten – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbeachtung
Anhörungsrüge im Revisionsverfahren; Überraschungsentscheidung bei bekannter höchstrichterlicher Rechtsprechung; Verhältnis von Anhörungsrüge und Gegenvorstellung