Stattgebender Kammerbeschluss: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen – hier: Beachtlichkeit der Meinungsfreiheit bei Veröffentlichung von Ermittlungsakten im Internet
Antrag auf Richterablehnung in einem PKH-Verfahren – Beiordnung eines Rechtsanwalts – fehlendes Vertrauensverhältnis – weitere Zustellung von Gerichtsbeschlüssen an den beigeordneten Rechtsanwalt – Besorgnis der Befangenheit des Richters – Zweifel an der Unvoreingenommenheit – Verfahrensverzögerung – Anweisung an Geschäftsstelle zur Zurückhaltung bei telefonischen Auskünften – sozialgerichtliches Verfahren