Stattgebender Kammerbeschluss: zivilgerichtliche Entscheidung trotz fehlender Aktivlegitimation der Klägerin verletzt Willkürverbot – zudem Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter bei unterlassener Abgabe einer WEG-Sache an die zuständige WEG-Abteilung des AG