Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der selbst gesetzten Stellungnahmefrist
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet gegen die Zurückweisung von Rechtsbehelfen eines Presseverlags im Verfahren der Zwangsvollstreckung eines Gegendarstellungsanspruchs: mangelndes Sicherungsbedürfnis bzgl gerügter Verletzungen prozessualer Rechte – iÜ spezifisches Interesse an vorläufigem Vollstreckungsschutz nicht dargelegt