Handels- und Gesellschaftsrecht

Nichtannahmebeschluss: Unterlassen der nach § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung verletzt Gehörsanspruch (Art 103 Abs 1 GG) – allerdings mangelnde Darlegungen zum Beruhen bei erkennbarer Aussichtslosigkeit der Klage im Ausgangsverfahren

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Nichtannahmebeschluss: Unterlassen der nach § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung verletzt Gehörsanspruch (Art 103 Abs 1 GG) – allerdings mangelnde Darlegungen zum Beruhen bei erkennbarer Aussichtslosigkeit der Klage im Ausgangsverfahren

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Verwaltungsrecht

Antrag auf Zulassung der Berufung, Gerichtsbescheid, Klagefrist, Säumnis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verfahrensmangel, Kausalität

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Verwaltungsrecht

Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei angefochtenem Gerichtsbescheid

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Verwaltungsrecht

Dublin-Verfahren, Zuständigkeit Italiens nach Visumserteilung, Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer Klage, Neue Beweismittel nach Schluss der mündlichen Verhandlung, Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle, Wirksamkeit des Urteils

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