Strafverfahren: Beweisverwertungsverbot durch unterbliebene Belehrung über die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung bei der Beschuldigtenvernehmung; Benachteiligung durch unterlassene Prüfung einer nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte fachgerichtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresse iS einer Beschwer verletzen Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – hier: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde (§ 311 StPO) gegen Versagung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung im Falle des Zusammentreffens von Freiheits- und beglichener Geldstrafe – fehlende fachgerichtliche Ermessensausübung bzgl der Gesamtstrafenbildung – Gegenstandswertfestsetzung