(Sozialgeld – Mehrbedarf bei Gehbehinderung eines vierjährigen Kindes – Kind vor Vollendung des 15. Lebensjahrs ist keine nichterwerbsfähige Person iS des § 28 Abs 1 S 3 Nr 4 SGB 2 – kein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger, besonderer Bedarf)
Beihilfekürzung durch Kostendämpfungspauschale; Zusammenhang von Alimentation und Fürsorgepflicht; Klage auf amtsangemessene Alimentation; Streitgegenstand