Marktstellungsmissbrauch durch Gasnetzbetreiber: Erhebung der höheren Tarifkunden-Konzessionsabgaben von Durchleitungskunden – Gasversorgung Ahrensburg
Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung von § 266 Abs 1 StGB unter Verschleifung des Nachteils- mit dem Pflichtwidrigkeitsmerkmal verletzt Analogieverbot – hier: Annahme eines Vermögensnachteils aufgrund pflichtwidriger Kreditaufnahme beachtet strafbegrenzende Funktion des Nachteilsmerkmals nur unzureichend – Gegenstandswertfestsetzung auf 6000 Euro