Zur Bestimmung der für die deutsche öffentliche Gewalt maßgeblichen Grundrechtsverbürgung bei unionsrechtlicher Determinierung der Rechtslage – hier: zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach dem GG sowie der EU-Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) – keine Verletzung der Grundrechte eines Herstellers von Tierarzneimitteln durch Heranziehung und Verwendung von Daten zur Umweltrisikobewertung eines seiner Arzneimittel (Ökotox-Daten) im Rahmen der Zulassung eines von einem Dritten produzierten Generikums
Genehmigung zum Verkehr mit Taxen, Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung, Betrieb in einer dem öffentlichen Verkehrsinteresse entsprechenden Weise, Hauptbeschäftigung, Befreiung von der Betriebspflicht, Altunternehmerprivileg