Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung (§§ 102, 105 StPO) aufgrund eines unzureichend begründeten Durchsuchungsbeschlusses verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen wegen Betrugsverdachts ohne hinreichende Eingrenzung des Tatzeitraums
Markenbeschwerdeverfahren – “CHROMA” – zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse – Würdigung aller angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen – Fehlen – Verstoß gegen die Begründungspflicht – Zurückverweisung an das DPMA