Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) gebietet in strafvollzugsrechtlichen Verfahren die Berücksichtigung der spezifischen Situation des Strafgefangenen und der hieraus folgenden besonderen Beweisprobleme – Einnahmen durch Kostenpauschalen für den Betrieb von Elektrogeräten im Strafvollzug dürfen verursachte Betriebskosten nicht übersteigen – hier: Rechtsbehelfe eines Strafgefangenen bzgl der Berechnung einer Kostenpauschale für den Empfang von Satelliten-TV
(Markenbeschwerdeverfahren – “grün/orange (konkrete Aufmachungsfarbmarke)” – eine gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG anmeldetagsbegründende Wiedergabe einer Farbzusammenstellung mit einer Zuordnung der Farben zu bestimmten Bauteilen von Waren muss nicht zwingend eine bestimmte Farbanordnung für jede denkbare Ware festlegen – zur grafischen Darstellbarkeit von konkreten Aufmachungsfarbmarken – abschließende Festlegungen zum quantitativen Verhältnis und zur räumlichen Verteilung der Farben werden nicht vorausgesetzt – grafische Darstellbarkeit bei einer im Kern homogenen Bildwirkung)
Markenbeschwerdeverfahren – “HELDENT/HELIODENT” – zur Kennzeichnungskraft – zur klanglichen und schriftbildlichen Ähnlichkeit – zum Aufmerksamkeitsgrad – Warenidentität sowie Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und –unähnlichkeit – teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine assoziative Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – “HELDENT (Wort-Bild-Marke)/HELIODENT” – zur Kennzeichnungskraft – zur klanglichen Ähnlichkeit – zum Aufmerksamkeitsgrad – Warenidentität sowie Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und –unähnlichkeit – teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine assoziative Verwechslungsgefahr