Markenbeschwerdeverfahren – „MAN AT WORK“ – Bundespatentgericht entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren – zur Wahrung des rechtlichen Gehörs – keine Unterscheidungskraft
Krankenversicherung – Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems mit Sprachausgabe als Hilfsmittel für erblindete und hochgradig sehbehinderte Versicherte – Entscheidungsrecht der Krankenkassen über den Versorgungsanspruch