Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union – hier: Ablehnung einer Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte (automatische Kopierstation für Datenträger) gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994
Markenbeschwerdeverfahren – „Apriori-Film/a priori (Gemeinschaftsmarke)“ – teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität, teilweise Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „Liwell/LIDL/LIDL (Wort-Bild-Marke)/LIDL (Wort-Bild-Marke)/LIDL“ – Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – erhöhte Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Zulassung der Rechtsbeschwerde