Zur Reichweite des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG), wenn und soweit die gerichtliche Kontrolle an Grenzen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes stößt – sowie zur gesetzgeberischen Pflicht zur zumindest untergesetzlichen Maßstabsbildung bei fachwissenschaftlichem „Erkenntnisvakuum“
(Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Gebührenermäßigung bei Erledigterklärung“ – übereinstimmende Erklärung der Erledigung des Rechtsstreits – außergerichtliche Einigung über die Tragung der Kosten – Ermäßigung der Klagegebühr auch bei einer die außergerichtliche Einigung übernehmenden Kostenentscheidung nach § 99 Abs. 1 PatG, § 91 a ZPO)