Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag – hier: Anrechnung fiktiver, aber persönlich nicht erzielbarer Einkünfte bei Unterhaltsberechnung – Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei der Telefax-Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Kanzleimitarbeiter
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Mitwirkungspflichten des Antragstellers bei der Sachverhaltsaufklärung in sozialgerichtlichem Eilverfahren auf Leistung von Grundsicherung für Arbeitssuchende