Gesetzliche Unfallversicherung – Übergangsleistung – Entschließungs- und Auswahlermessen – Prävention – zukunftsgerichtete Leistung – keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums – fehlende Schadensersatzfunktion – Beginn der Fünf-Jahres-Frist
Krankenversicherung – Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems mit Sprachausgabe als Hilfsmittel für erblindete und hochgradig sehbehinderte Versicherte – Entscheidungsrecht der Krankenkassen über den Versorgungsanspruch
(Gesetzliche Unfallversicherung – Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB 7 – behinderte Menschen im Förder- und Betreuungsbereich gem § 136 Abs 3 SGB 9 – keine Werkstattfähigkeit – Verfassungsmäßigkeit – kein Verstoß gegen Art 3 Abs 3 S 2 GG und Art 3 Abs 1 GG)
Sozialgerichtliches Verfahren – kein Verfahrensfehler – Übertragung der Berufung auf Berichterstatter durch Beschluss – kein Verbrauch des Verzichtes auf mündliche Verhandlung