Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung eines in Griechenland anerkannten, schutzberechtigten, alleinstehenden, jungen (43 Jahre alt), gesunden und arbeitsfähigen Mannes im Sinne des Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK bei Rückkehr nach Griechenland.
Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der EU – Unzulässigkeit des Antrags mangels substantiierter Darlegung, dass die Ratifikation jenes Übereinkommens einen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG begründen könnte
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) – Gegenstandswertfestsetzung