Europarecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung durch Behörden eines EU-Mitgliedsstaates im Auslieferungsverfahren als ungeklärte unionsrechtliche Frage – hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen von einer EuGH-Vorlage dieser Frage ohne nachvollziehbare Begründung – Gegenstandswertfestsetzung

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Europarecht

Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21; Ausnahme für interne Mitteilungen

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Verwaltungsrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Nichtzulassung der Berufung im Verwaltungsprozess trotz Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO) – hier: Vereinbarkeit des Fristbeginns des § 15 Abs 4 AGG bzgl der Besoldung nach Lebensaltersstufen von Beamten und Richtern des Landes Sachsen-Anhalt mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz

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Europarecht

Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich der Frage, wie weit die in § 17 Abs 2 S 1 KSchG normierte Pflicht des Arbeitgebers reicht, den Betriebsrat von Gründen für geplante Entlassungen zu unterrichten – keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) im arbeitsgerichtlichen Verfahren

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Europarecht

Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich der Frage, wie weit die in § 17 Abs 2 S 1 KSchG normierte Pflicht des Arbeitgebers reicht, den Betriebsrat von Gründen für geplante Entlassungen zu unterrichten – keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) im arbeitsgerichtlichen Verfahren

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Europarecht

Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich der Frage, wie weit die in § 17 Abs 2 S 1 KSchG normierte Pflicht des Arbeitgebers reicht, den Betriebsrat von Gründen für geplante Entlassungen zu unterrichten – keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) im arbeitsgerichtlichen Verfahren

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