(Gerichtskostenbefreiung gem § 64 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 10 für Träger der Sozialhilfe – Kostentragungspflicht nur bei Verfahren in Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern)
Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz: Befugnis zur Gerichtskostenerinnerung; Kostenhaftung des Musterklägers und der auf seiner Seite Beigeladenen
Kammerbeschluss: Verwerfung unstatthafter Rechtsbehelfe gegen Kammerbeschluss des BVerfG – Rechtsbehelf der Erinnerung gegen Auferlegung einer Missbrauchsgebühr als solcher unzulässig
Erinnerung gegen den Kostenansatz im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Funktionelle Entscheidungszuständigkeit des Senats im Übergangsfall; Kostenschuldnerschaft des Berufungsbeklagten bei Anschlussberufung im Patentnichtigkeitsstreit