(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – überlanges Gerichtsverfahren – PKH-Verfahren neben dem Hauptverfahren – kein eigenständiger Entschädigungsanspruch – inhaltliche Auseinandersetzung mit bestehender Rechtsprechung – Anforderungen an die Darlegung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Verstoß gegen § 123 SGG – ungünstiger Klageantrag – anwaltlich vertretener Kläger – keine Beratungs- oder Hinweispflicht des Gerichts)
(Nichtzulassungsbeschwerde – Prozesskostenhilfe – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren keine Teile des Gerichtsverfahrens iS von § 198 GVG)
Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz gebietet Erhebung der Untätigkeitsklage gem § 46 FGO, bevor die überlange Dauer eines Steuerfestsetzungsverfahrens mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann – hier: unzulässige Rüge der überlangen Dauer eines steuerrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens mit der postulierten Folge der Verwirkung von Aussetzungszinsen gem § 237 AO (juris: AO 1977) – Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde sowie unzureichende Substantiierung einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG iVm Art 6 Abs 1 MRK