Markenbeschwerdeverfahren – „Endo Aktiv/ENDO-Klinik“ – Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Beschwerdegebühr – kein Auswahl-, Aufsichts- und Organisationsverschulden der Bevollmächtigten der Widersprechenden – Dienstleistungsidentität – unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – kein Serienzeichen – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer selbständig kennzeichnenden Stellung
Markenbeschwerdeverfahren – „SCHNEIDER (Wort-Bild-Marke)/Schneider Electric (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Schneider Electric (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)“ – zur Widerspruchsmarke zu 2): überwiegende Waren- und Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – Verwechslungsgefahr – zur Widerspruchsmarke zu 1) – z. Zt. Gegenstandslosigkeit der Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „RS/RACE LINE (Wort-Bild-Marke)/RS“ – Warenidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „RS/M3 (Wort-Bild-Marke)/RS“ – Warenidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – zur Prägetheorie – klangliche Verwechslungsgefahr