Markenbeschwerdeverfahren – „PUR²GO (Wort-Bild-Marke)/PUR 2“ – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und –identität – zur Kennzeichnungskraft – keine schriftbildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr durch Markenbestandteile
Markenbeschwerdeverfahren – „Pur2Go/PUR 2“ – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und –identität – zur Kennzeichnungskraft – keine schriftbildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr durch Markenbestandteile
Markenbeschwerdeverfahren – „Memo Care (Wort-Bild-Marke)/MEMO“ – Bundespatentgericht entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren – zur Wahrung des rechtlichen Gehörs – zu Warenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „OMNI POWER (Wort-Bild-Marke)/OMNIA“ – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung