Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der Vorbereitung und Verkündung eines Beschlusses über die Genehmigung einer baulicher Veränderung
(Personelle Verflechtung bei von Geschäftsführung ausgeschlossenem Nur-Besitz-Gesellschafter und bei Möglichkeit zur Umgehung des § 181 BGB durch geschäftsführende Doppelgesellschafter)