(Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht – Korrekturverfahren nach § 13 Abs. 4 InvStG 2004 a.F. – Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung i.S. von § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO – Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung)
Beschwerdekammerbeschluss: Gründe der Prozessökonomie können Aufschub der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden mit Blick auf eine spätere Verfahrensverbindung rechtfertigen – Verwerfung mehrerer unzureichend begründeter, mithin unzulässiger Verzögerungsbeschwerden – Ausschluss der Berichterstatterin der zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren von der Mitwirkung an der Beschwerdekammerentscheidung gem § 97c Abs 2 BVerfGG
Insolvenzanfechtung einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners: Unentgeltlichkeit der Zahlung einer Kommanditgesellschaft an ihren Kommanditisten auf Grundlage eines gewinnunabhängigen Zahlungsversprechens im Gesellschaftsvertrag