Abgrenzung Innen- und Außenbereich: Ein ehemaliger Stall nebst landwirtschaftlichen Nebengebäude, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, haben keine prägende Wirkung für die Herstellung eines Bebauungszusammenhangen
Abgrenzung Innen- und Außenbereich: Ein ehemaliger Stall nebst landwirtschaftlichen Nebengebäude, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, haben keine prägende Wirkung für die Herstellung eines Bebauungszusammenhangen
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Entstehung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters an einzelnen Teilen eines Erzeugnisses; rechtlicher Maßstab im Rahmen der Prüfung der Eigenart bei Ermittlung des Gesamteindrucks im Falle eines Bauelements – Front kit
Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports – erfolglose Zulassung der Berufung seitens des Beklagten Bundeslandes und der beigeladenen Gemeinde