Bestimmung des Veräußerungsgewinns bei Durchgangserwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft, wenn die Anwachsung nicht auf eine rechtsgeschäftliche Verfügung, sondern auf ein plötzlich und unerwartetes Ereignis (hier: Todesfall) zurückzuführen ist
Übergang eines Vertragsverhältnisses einschließlich Schiedsvereinbarung vom übertragenden auf übernehmenden Rechtsträger im Wege ausgliedernder Übertragung