Wohnungseigentumssache: Einordnung einer Streitigkeit über die persönliche Haftung eines Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände
(Namensnutzung im Konzern – Kein einkommenserhöhender Ansatz auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 AStG a.F. bei bloßer Überlassung des Firmennamens – Keine Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Auslegung eines gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrags)
(Markenbeschwerdeverfahren – „Life Tech IP (Wort-Bild-Marke)“ – Anmelder stehen in einem Gemeinschaftsverhältnis nach §§ 741 ff. BGB – Beschwerdegebühr ist mehrfach zu entrichten – Beschwerde gilt als nicht eingelegt)
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Grund eines auf die im Grundbuch eingetragene Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft lautenden Titels nach Umwandlung der Gesellschaft in eine GbR