Nichtannahmebeschluss: Auch bei Verwendung einer im Internet bereitgestellten “Vorlage” für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde muss individuelle Beschwerdebefugnis (unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit) dargelegt werden – zudem Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz – hier: “formularmäßige” Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz
§ 10 Abs 1 und Abs 3 Rindfleischetikettierungsgesetz (juris: RiFlEtikettG) idF vom 17.11.2000 nicht hinreichend bestimmt und daher nichtig – Unvereinbarkeit mit Anforderungen der Art 103 Abs 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG sowie mit Bestimmtheitsanforderungen des Art 80 Abs 1 S 2 GG – unzulässige pauschale Blankoermächtigung zur Schaffung von Straftatbeständen bei Verstößen gegen gemeinschaftschaftsrechtliche Regelungen zur Rindfleischetikettierung durch den Verordnungsgeber
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 101 Abs 1 EEG 2014 erfolglos – unechte Rückwirkung dieser Norm auch mit Blick auf Eigentumsschutz der betroffenen Biogasanlagenbetreiber verfassungsrechtlich unbedenklich, insb verhältnismäßig – Systemwechsel von Förderung der Nutzung nachwachsender Rohstoffe zur Förderung des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffen als legitimes Gemeinwohlziel