Erfolgloser Eilantrag im abstrakten Normenkontrollverfahren bzgl der Wahlrechtsreform 2020 (Änderungen des Bundeswahlgesetzes vom 14.11.2020, ua Einführung ausgleichsloser Überhangmandate) – Antrag in der Hauptsache nicht offensichtlich unbegründet, insb potentielle Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien sowie des Gebots der Normenklarheit – Folgenabwägung: gewichtige Gründe sowohl für als auch gegen eA-Erlass
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019 – Pflicht zur Neuregelung bis 31.07.2022
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019 – Pflicht zur Neuregelung bis 31.07.2022
Familienstreitsache: Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung des Antrags eines Beteiligten auf Terminierung wegen einer behaupteten Unwirksamkeit eines zuvor abgeschlossenen Vergleichs im Beschwerdeverfahren