VerfGH Koblenz: Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz zum Teil verfassungswidrig – Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Kreditaufnahme wegen einer Naturkatastrophe oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen nach Art 117 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a LV (juris: Verf RP) – insb zum Erfordernis eines Veranlassungszusammenhangs zwischen Notlage und Kreditaufnahme
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, Folgenabwägung, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus