Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des strafrechtlichen Analogieverbots (Art 103 Abs 2 GG) durch Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Insiderhandels gem § 38 Abs 3 Nr 1 WpHG idF vom 30.06.2016 in einem „Altfall“, mithin bei Tatbegehung vor dem 02.07.2016 – keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch angeordneten Verfall – keine Verletzung des Willkürverbots
Nichtannahmebeschluss: Beschränkung der Möglichkeit zur Befriedung von Grundflächen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (§ 6a BJagdG) auf natürliche Personen – gerügtes gesetzgeberisches Unterlassen begründet keine Beschwer im Eigentumsgrundrecht – Rüge einer Verletzung von Art 14 Abs 1 GG außerhalb der Jahresfrist des § 93 Abs 3 BVerfGG – Subsidiarität wegen Bedarfs fachgerichtlicher Klärung entscheidungserheblicher Fragen