Notaraufsicht: Amtspflichten des Urkundsnotars im Rahmen der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen mit Verbraucherbeteiligung im Anschluss an freiwillige Grundstücksversteigerungen
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren “Kopftuchverbot im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen” – Kein Ausschluss vom Richteramt gem § 18 Abs 1 BVerfGG bei passiver Zitierung im Ausgangsverfahren sowie bei Mitwirkung als Hochschullehrer in Gesetzgebungsverfahren – jedoch Besorgnis der Befangenheit gem § 19 Abs 1 BVerfGG