Begründung einer Klage mit der Bezugnahme auf ein Strafurteil wegen Betrugs: Anforderungen an ein wirksames Bestreiten des Anspruchsgegners; Gehörsverstoß durch Überspannung dieser Anforderungen; Überzeugungsbildung des Tatrichters auf der Grundlage des vorangegangenen Strafverfahrens