Revision im Strafverfahren: Verfahrensfehler des Erstgerichts bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Rechtsgespräch
Nichtannahmebeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen – Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten – hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche – ausnahmsweise kein Beruhen der erstinstanzlichen Entscheidung auf Transparenzverstoß – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen – Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten – hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche – Versagung von PKH sowie Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Erforderlichkeit