(Erlass einer Kapitalertragsteuerfestsetzung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung – Kein Widerruf und keine Anfechtung eines Verzichts nach § 90 Abs. 2 FGO)
Markenbeschwerdeverfahren – “Positionsmarke, bestehend aus jeweils zwei sich kreuzenden Doppelnähten, aufgebracht auf der Rückseite der vorderen Hosentaschen einer Hose oder eines Rocks” – kein von der Branchenüblichkeit erheblich abweichendes Gestaltungsmerkmal – keine Unterscheidungskraft