Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung): Keine Bedenken gegen Nichtzulassung der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (DIE PARTEI)“ zur Bundestagswahl 2009 – Keine Pflicht zur Umsetzung des Senatsurteils vom 03.07.2008 (BVerfGE 121, 266 – Überhangmandate) noch während der Wahlperiode des 16. Deutschen Bundestags – Möglichkeit der Stimmenthaltung oder der Stimmabgabe mit „Nein“ bei Bundestagswahl nicht geboten