Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung): Einräumung einer Möglichkeit zur Stimmabgabe mit „Nein“ oder zur Enthaltung bei Bundestagswahl nicht geboten – Zur Verfassungsmäßigkeit von § 6 Abs 5 S 2 BWahlG (Überhangmandate) und § 6 Abs 6 S 1 BWahlG (5-Prozent-Sperrklausel) sowie zur Zulässigkeit der Verhältniswahl nach „starren“ Listen und des Ausschlusses von Landeslisten parteiloser Kandidaten